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Der Vorstand, seit 14.11.2016 der Aufsichtsrat der austro mechana, hat die Verwaltung der kulturellen Einrichtungen | KE durch einen Grundsatzbeschluss geregelt, der mit 28.05.2020 neu gefasst wurde. Darin ist die unmittelbare Tätigkeit des Aufsichtsrats für die KE auf folgende Punkte beschränkt: 1. Beschlussfassung über die Richtlinien KE Die Entscheidungen zu allen Anträgen um Kunst- und Kulturförderung sowie in allen Detailfragen sind den Ausschüssen KE übertragen. |
BEIRATSTERMINE Pop / Jazz / Elektronik / Blues / Volksmusik: . 12.05.2023
. BMKOES : Start-Stipendien 2023 . Haus für neue Musik: Bedarfserhebung . SKE Jahresstipendien 2022: . SKE Publicity Preise 2022: . SKE Sommerstudios . AQUAS: soziale Leistungen . Steuern: Infos des BMF |
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SKE Soziale & Kulturelle Einrichtungen |
Ungargasse 11 | 1030 Wien
T (01) 71 36 936 | F (01) 717 87-659 markus.lidauer@aume.at | silke.michel@aume.at |
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