SKE

Umsetzung und Verwaltung

Der Vorstand, seit 14.11.2016 der Aufsichtsrat der austro mechana, hat die Verwaltung der kulturellen Einrichtungen | KE durch einen Grundsatzbeschluss geregelt, der mit 28.05.2020 neu gefasst wurde. Darin ist die unmittelbare Tätigkeit des Aufsichtsrats für die KE auf folgende Punkte beschränkt:

   1. Beschlussfassung über die Richtlinien KE
   2. Beschlussfassung über das dem Fonds KE jährlich zuzuführende Vermögen
   3. Erstellung des jährlichen Budgets KE und Festlegung wesentlicher Teile der Leistungsbereiche
   4. Beschlussfassung über den Jahresabschluss KE und den Jahresbericht KE
   5. Bestellung von Gremien KE und deren Mitglieder
   6. Zustimmung zu Beschlüssen des Gremien KE ab einer Fördersumme von € 25.000,-
   7. Beschluss über Förderungen unterhalb € 25.000,- über Initiative des Aufsichtsrats

Die Entscheidungen zu allen Anträgen um Kunst- und Kulturförderung sowie in allen Detailfragen sind den Ausschüssen KE übertragen.

SKE Soziale & Kulturelle Einrichtungen
Ungargasse 11 | 1030 Wien
T (01) 71 36 936 | F (01) 717 87-659
markus.lidauer@aume.at | silke.michel@aume.at