SKE

Rechtliche Grundlagen

. Die Mittel für soziale und kulturelle Einrichtungen stammen ausschließlich aus einer Urheberrechtsvergütung für privates Kopieren, der Speichermedienvergütung. Damit hat der Gesetzgeber das private Kopieren legalisiert.
Durch die UrhGNov 1980, BGBL 321/80 (Leerkassettenvergütung), und die UrhGNov 2015, BGBL 99/15 (Speichermedienvergütung), wurde ein Vergütungsanspruch auf unbespielte Speichermedien zugunsten der Urheber:innen und Leistungsschutzberechtigten definiert.

. Die austro mechana ist seit 1980 beauftragt, diese Vergütung für unbespielte Speichermedien einzuheben und weiter zu verteilen.
Alle bespielbaren Medien unterliegen dieser Vergütungspflicht (externe und integrierte Speicher für/in PCs und Notebooks, Smartphones und -watches, Audio-Videorecorder etc., CDs, DVDs, USB-Sticks, Kassetten etc.).

. Die Einnahmen gehen an Kunstschaffende verschiedener Kunstgattungen.
Die austro mechana verteilt die Einnahmen an Komponist:innen, leitet sie aber auch weiter für Interpret:innen und Musikproduzent:innen, ebenso für Film- & Videokünstler:innen, Literat:innen und bildende Künstler:innen.

. 50% werden direkt an alle Urheber:innen verteilt, 50% gehen an die jeweiligen SKE für Förderungen und Zuschüsse.
Gemäß §33 VerwGesG 2016 in Verbindung mit §42b UrhG 2015 haben Verwertungsgesellschaften, die diese Speichermedienvergütung verteilen, für ihre Bezugsberechtigten und deren Angehörige Einrichtungen zu schaffen, die
a) sozialen Zwecken und
b) kulturellen Zwecken
dienen. Diesen 'Einrichtungen' sind 50% der Gesamteinnahmen aus der Speichermedienvergütung abzüglich der darauf entfallenden Verwaltungskosten zuzuführen.
In Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages gemäß §33 VerwGesG 2016 in Verbindung mit §42b UrhG 2015 hat die austro mechana zur Verwaltung der (bis 2018 auch sozialen, seither) kulturellen Einrichtungen einen unselbständigen Fonds mit eigenem Rechnungskreis und eigenen Konten geschaffen.

. Die Mittel der KE müssen direkt oder indirekt (etwa über Veranstalter, Ensembles oder Kleinlabels) jenen zeitgenössischen Komponistinnen und Komponisten zukommen, die mit der austro mechana einen Wahrnehmungsvertrag zur Einhebung ihrer Urhebertantiemen abgeschlossen haben.

SKE Soziale & Kulturelle Einrichtungen
Ungargasse 11 | 1030 Wien
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Markus Lidauer | Silke Michel