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. Die Mittel für soziale und kulturelle Einrichtungen stammen ausschließlich aus einer Urheberrechtsvergütung für privates Kopieren, der Speichermedienvergütung. Damit hat der Gesetzgeber das private Kopieren legalisiert. . Die austro mechana ist seit 1980 beauftragt, diese Vergütung für unbespielte Speichermedien einzuheben und weiter zu verteilen. . Die Einnahmen gehen an Kunstschaffende verschiedener Kunstgattungen. . 50% werden direkt an alle UrheberInnen verteilt, 50% gehen an die jeweiligen SKE für Förderungen und Zuschüsse. . Die Mittel der KE müssen direkt oder indirekt (etwa über Veranstalter, Ensembles oder Kleinlabels) jenen zeitgenössischen Komponistinnen und Komponisten zukommen, die mit der austro mechana einen Wahrnehmungsvertrag zur Einhebung ihrer Urhebertantiemen abgeschlossen haben. |
BEIRATSTERMINE Pop / Jazz / Elektronik / Blues / Volksmusik: . 19. Juli 2021
. SKE Sommerstudios im RKH . SKE Jahresstipendien 2021: . SKE Publicity Preise 2021: . AME : Focus Marketing . BMKÖS: Frischluft - Kunst im Freien . Corona : Überbrückungsdarlehen . Corona : staatliche Hilfen BMKOES: Übersicht Kunstschaffende . AQUAS: soziale Leistungen . Steuern: Infos des BMF |
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SKE Soziale & Kulturelle Einrichtungen |
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T (01) 71 36 936 | F (01) 717 87-659 markus.lidauer@aume.at | silke.michel@aume.at |
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