. Schriftlicher Förderantrag, formlos (kein Formular), per eMail oder Brief . von den Komponist:innen/Acts selbst . vor Verwirklichung bzw. Durchführung . für Musikproduktionen (Vertrieb physisch und/oder online), Kompositionsaufträge (auch für Film, Theater, Tanz, Installationen etc.), Fortbildung im Ausland, Aufführungen (nur Veranstalter:innen mit Festival- und Jahresprogrammen), Kleinlabels (auch Weblabels und Online-Vertriebe) sowie Organisationen/Interessenvertretungen. Auch andere Kunst- und Kulturvorhaben, die nicht unter die angegebenen Begriffe fallen, können Förderungen erhalten. Anträge zu Jahresprogrammen bzw. zum Jahresbetrieb sind bis spätestens 30.06. des betreffenden Kalenderjahres zu stellen! Anträge ohne Name und Adresse, ohne eMail- und Telefonkontakt des/der AntragstellerIn können nicht entschieden werden! MUSIKPRODUKTION | TONTRÄGER. Titel / Werke mit Angabe der Komponist:innen und Interpret:innen. ungefähre Spieldauer der Produktion. geplante Auflage. Vertrieb, Veröffentlichungsdatum. Budget (Kosten; andere Förderungen). Musiker- / Ensemble- bzw. Band-Info (mit bürgerlichen Namen). Aktivitäten und Konzerte während der letzten Jahre. Demo / Kopie des Masterbandes (Upload, Streaming-LInk, mp3, CD/DVD) oder. Kopien einiger Partitur-Seiten ('klassische' zeitgenössische Musik, allenfalls Jazz)
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BEIRATSTERMINE Pop / Jazz / Elektronik / Blues / Volksmusik: Zeitgenössische Musik / Klangkunst: Kommerzielle Musik aller Stile: Alle Anträge werden in der Reihenfolge ihres Einlangens entschieden. . Leitfaden Kleinlabelförderung . für Musik-/Tonträgerproduktionen Förderungen 2023 |
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SKE Soziale & Kulturelle Einrichtungen |
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