SKE

B3 - Förderung von Organisationen

B.3.1. Ziel der Förderung von Organisationen ist die Unterstützung von Organisationen (Verbänden, Vereinen, Arbeitsgemeinschaften, Unternehmen und Institutionen in welcher Rechtsform auch immer), die nach ihren Statuten auf freiwilliger Basis hauptsächlich die wirtschaftlichen und/oder künstlerischen Interessen der Bezugsberechtigten oder Gruppen von Bezugsberechtigten der austro mechana vertreten oder sonst in deren Interesse tätig werden. Sie erfolgt jedoch nur in Ausnahmefällen, grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die nötige Förderung durch die AKM/GFÖM erfolgt.

B.3.2. Dem schriftlichen Antrag sind anzuschließen:

  1. Darlegung der Schwerpunkte der geplanten bzw. bereits durchgeführten Aktivitäten der Organisation im Jahr, für das um Zuschuss angesucht wird.
  2. Übersicht über die im abgelaufenen Jahr unterstützten bzw. veranstalteten Aktivitäten zugunsten der Bezugsberechtigten. Diese kann thematisch oder chronologisch geordnet sein.
  3. Geschäftsbericht oder Rechnungsabschluss des Vorjahres, Budget für das Jahr, für das um Zuschuss angesucht wird, möglichst in Form eines Einnahmen-/Ausgabenberichts, insbesondere Ausweisung von bereits erhaltenen oder zugesagten Förderungen Dritter.
  4. Statuten.
  5. Liste der Funktionäre, aktueller Stand der Mitglieder, Höhe des Mitgliedsbeitrags.


<  |  >

SKE Soziale & Kulturelle Einrichtungen
Ungargasse 11 | 1030 Wien
T (01) 71 36 936 | F (01) 717 87-659
Markus Lidauer | Silke Michel